Ladeluftkühler LLK und das H-Kennzeichen
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Ladeluftkühler LLK und das H-Kennzeichen
Hallo Gemeinde,
endlich ist mein Joker 30 geworden und ich habe beim Ingenieur meines Vertrauens mal vorgefühlt wie es mit dem H-Kennzeichen ausschaut indem ich ihm die Briefkopie geschickt habe.
Das war seine Antwort:
"Hallo Herr ......,
innerhalb der ersten 10 Jahre ab Erstzulassung dürfen Umrüstmaßnahmen erfolgt sein oder "hätten bereits erfolgt sein können". Für die eingetragenen Felgen, Distanzscheiben und den Ladeluftkühler wären deshalb Nachweise nötig, die belegen, dass es diese Modelle schon damals gab (Teilegutachten, Herstellernachweis, Einbauanleitung...). Wenn das alles vorhanden ist und passt, wäre noch der Zustand des Fahrzeugs entscheidend für das H-Kennzeichen (Optik, Erscheinungsbild, Technik).
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Schöne Grüße,
........."
Mein Vorbesitzer hat im Jahre 2006 den Luft-Ladeluftkühler der Firma Firma wird hier im Forum nicht genannt, Thread wird gelöscht werden einbauen und auch eintragen lassen (Motor JX).
Dort im Onlineshop heißt es zu dem LLK "Jetzt auch Eintragungsfähig an Fahrzeugen mit H-Zulassung".
Leider ist bei der Firma Firma wird hier im Forum nicht genannt, Thread wird gelöscht werden niemand erreichbar und es wird auch nicht auf Emails geantwortet (über diese Firma ist im Forum ja einiges zu lesen, dies soll jetzt aber nicht Gegenstand der Diskussion sein)
Nun also endlich meine Frage:
Hat jemand diesen LLK eingetragen und hat H-Kennzeichen?
Ich muss ja laut Prüfer nur nachwiesen, dass der LLK auch schon 1998 "hätte eingebaut werden können", weiß jemand wie lange dieser LLK schon angeboten wird?
Die Felgen und die Spurplatten sind weniger das Problem, die lassen sich im Falle des Falles leicht zurückrüsten.
Vielen Dank schon mal und viele Grüße,
Klaus
endlich ist mein Joker 30 geworden und ich habe beim Ingenieur meines Vertrauens mal vorgefühlt wie es mit dem H-Kennzeichen ausschaut indem ich ihm die Briefkopie geschickt habe.
Das war seine Antwort:
"Hallo Herr ......,
innerhalb der ersten 10 Jahre ab Erstzulassung dürfen Umrüstmaßnahmen erfolgt sein oder "hätten bereits erfolgt sein können". Für die eingetragenen Felgen, Distanzscheiben und den Ladeluftkühler wären deshalb Nachweise nötig, die belegen, dass es diese Modelle schon damals gab (Teilegutachten, Herstellernachweis, Einbauanleitung...). Wenn das alles vorhanden ist und passt, wäre noch der Zustand des Fahrzeugs entscheidend für das H-Kennzeichen (Optik, Erscheinungsbild, Technik).
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Schöne Grüße,
........."
Mein Vorbesitzer hat im Jahre 2006 den Luft-Ladeluftkühler der Firma Firma wird hier im Forum nicht genannt, Thread wird gelöscht werden einbauen und auch eintragen lassen (Motor JX).
Dort im Onlineshop heißt es zu dem LLK "Jetzt auch Eintragungsfähig an Fahrzeugen mit H-Zulassung".
Leider ist bei der Firma Firma wird hier im Forum nicht genannt, Thread wird gelöscht werden niemand erreichbar und es wird auch nicht auf Emails geantwortet (über diese Firma ist im Forum ja einiges zu lesen, dies soll jetzt aber nicht Gegenstand der Diskussion sein)
Nun also endlich meine Frage:
Hat jemand diesen LLK eingetragen und hat H-Kennzeichen?
Ich muss ja laut Prüfer nur nachwiesen, dass der LLK auch schon 1998 "hätte eingebaut werden können", weiß jemand wie lange dieser LLK schon angeboten wird?
Die Felgen und die Spurplatten sind weniger das Problem, die lassen sich im Falle des Falles leicht zurückrüsten.
Vielen Dank schon mal und viele Grüße,
Klaus
- mschuessler
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Re: Ladeluftkühler LLK und das H-Kennzeichen
Genau diese Frage treibt mich auch schon eine ganze Weile um! Gut das du sie stellst!
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Re: Ladeluftkühler LLK und das H-Kennzeichen
Du kannst argumentieren, dass die Anlage ähnlich/gleich ist, wie die von Oettinger: http://www.vwpix.org/T3/Prospekte/deuts ... 7.jpg.html
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Re: Ladeluftkühler LLK und das H-Kennzeichen
die oettinger ist wassergeküht und die Fa. Ungewünscht dagegen luftgekühlt. also alles andere als ähnlich.
kann dennoch hilfreich sein.
->desweiteren gabs zu buszeiten auch was von papmahl, huber (erst t3 dann t4 meine ich), ha projekt gabs dann in den 90ern auch die sollten noch unter die 10 jahresfrist fallen.
ein aktueller llk hersteller wie behr schreibt auf der homepage dass ein ladeluftkühler zur nox reduzierung beiträgt und zu weniger verbrauch im teillastbereich führt es auch (mehr drehmoment daher kannst du früher schalten).
das thema umwelt sollte heutzutage eigentlich ein argument sein, selbst im oldi eine aktuelle llk anlage fahren zu dürfen (argumentation: schließlich gab es damals schon anlagen und das ein 'wärmetauscher' nach über 30 jahren nicht mehr vom originaltuner zu bekommen ist sollte eigentlich auch einem prüfer einleuchten).
vw hatte den llk in den 80ern auch schon in serie. im golf II td llk (ra/sb) und im passat 35i, audi 80 (hier sogar llk und zusatzölkühler), und die ersten audi 80tdi fallen auch noch in die 80er. im bus gabs einen llk serie leider ist im 2.5er tdi. die 1.9td hatten noch keinen (aber auch hier gabs nachrüstsätze von huber, papmahl usw schon recht früh)
------------------
sinnvoll wäre, wenn du einfach deine bestehende eintragung deiner Fa. Ungewünscht anlage beibehalten darfst und er das ganze als 'zeitgenössisches tuning' deiner ansauganlage durchgehen läßt. argumente sind eigentlich genug da er muss nur 'wollen'.
sollte da kein weg rein gehen vielleicht um eine neuabnahme der anlage bitten. dann soll er sich beim wärmetauscher allgemein halten (zb formulierung 'luft-luft-ladeluftkühler) und ggf noch eine leistungsmessung machen. damit wäre für ihn etwas geld verdient und du hättest datumsgleich zum h-eintrag deine llk abnahme.
kann dennoch hilfreich sein.
->desweiteren gabs zu buszeiten auch was von papmahl, huber (erst t3 dann t4 meine ich), ha projekt gabs dann in den 90ern auch die sollten noch unter die 10 jahresfrist fallen.
ein aktueller llk hersteller wie behr schreibt auf der homepage dass ein ladeluftkühler zur nox reduzierung beiträgt und zu weniger verbrauch im teillastbereich führt es auch (mehr drehmoment daher kannst du früher schalten).
das thema umwelt sollte heutzutage eigentlich ein argument sein, selbst im oldi eine aktuelle llk anlage fahren zu dürfen (argumentation: schließlich gab es damals schon anlagen und das ein 'wärmetauscher' nach über 30 jahren nicht mehr vom originaltuner zu bekommen ist sollte eigentlich auch einem prüfer einleuchten).
vw hatte den llk in den 80ern auch schon in serie. im golf II td llk (ra/sb) und im passat 35i, audi 80 (hier sogar llk und zusatzölkühler), und die ersten audi 80tdi fallen auch noch in die 80er. im bus gabs einen llk serie leider ist im 2.5er tdi. die 1.9td hatten noch keinen (aber auch hier gabs nachrüstsätze von huber, papmahl usw schon recht früh)
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sinnvoll wäre, wenn du einfach deine bestehende eintragung deiner Fa. Ungewünscht anlage beibehalten darfst und er das ganze als 'zeitgenössisches tuning' deiner ansauganlage durchgehen läßt. argumente sind eigentlich genug da er muss nur 'wollen'.
sollte da kein weg rein gehen vielleicht um eine neuabnahme der anlage bitten. dann soll er sich beim wärmetauscher allgemein halten (zb formulierung 'luft-luft-ladeluftkühler) und ggf noch eine leistungsmessung machen. damit wäre für ihn etwas geld verdient und du hättest datumsgleich zum h-eintrag deine llk abnahme.
- bernd68
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Re: Ladeluftkühler LLK und das H-Kennzeichen
Moin,
Dein Bulli hat einen AAZ! Der ist eingetragen und hierzu sagt der Prüfer nichts?
Ich hab einen T3 mit eingetragenem WLLK und H-Kennzeichen. War kein Thema und somit kein Problem.
Den WLLK hab ich selber eingebaut im Jahr 2012 und auch eintragen lassen.
Probier doch einfach einen anderen Prüfer. Das ist leider oft der beste Weg.
Gruß Bernd
Dein Bulli hat einen AAZ! Der ist eingetragen und hierzu sagt der Prüfer nichts?
Ich hab einen T3 mit eingetragenem WLLK und H-Kennzeichen. War kein Thema und somit kein Problem.
Den WLLK hab ich selber eingebaut im Jahr 2012 und auch eintragen lassen.
Probier doch einfach einen anderen Prüfer. Das ist leider oft der beste Weg.
Gruß Bernd
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Re: Ladeluftkühler LLK und das H-Kennzeichen
Hallo Bernd,
da hast du mich enttarnt!
Ich habe einen AAZ drin, der auch eingetragen ist.
Dieser ist für den Prüfer anscheinend kein Problem.
Ich schrieb JX, weil ich Eine Diskussion vermeiden wollte, ob der AAZ jetzt H-fähig ist oder nicht...
Hat der Prüfer gesagt warum der WLLK bei deiner H-Abnahme kein Thema war?
Vielen dank auch für die anderen Ratschläge.
da hast du mich enttarnt!
Ich habe einen AAZ drin, der auch eingetragen ist.
Dieser ist für den Prüfer anscheinend kein Problem.
Ich schrieb JX, weil ich Eine Diskussion vermeiden wollte, ob der AAZ jetzt H-fähig ist oder nicht...
Hat der Prüfer gesagt warum der WLLK bei deiner H-Abnahme kein Thema war?
Vielen dank auch für die anderen Ratschläge.
- bernd68
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Re: Ladeluftkühler LLK und das H-Kennzeichen
Nö, das war überhaupt kein Thema. Die H-Abnahme hat solang gedauert wie eine normaler TÜV-Abnahme, eine schnelle TÜV-Abnahme auch und dann hatte ich das H-Kennzeichen.Piper hat geschrieben:Hat der Prüfer gesagt warum der WLLK bei deiner H-Abnahme kein Thema war?
Dabei hab ich auch noch die großen Ronal Felgen (Projekt Zwo) natürlich auch eingetragen - auch das war keine Thema. Wobei der Prüfer in einem Nebensatz schon sagte das es die damals gab und das deshalb o.k. ist. Der Prüfer hat auch Ahnung von den T3 und wahrscheinlich war das deshalb kein Thema bzw. Problem.
WLLK gab es damals von einigen Anbietern und das weiß er auch.
Deshalb würde ich einfach einen anderen Prüfer versuchen.
Viel Glück!
Gruß Bernd
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Re: Ladeluftkühler LLK und das H-Kennzeichen
merci für die Info.
Ich red mal mit dem Prüfer, vielleicht lässt er sich ja überzeugen.
ansosnten such ich mir nen neuen.
Ich red mal mit dem Prüfer, vielleicht lässt er sich ja überzeugen.
ansosnten such ich mir nen neuen.
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- Harter Kern
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Re: Ladeluftkühler LLK und das H-Kennzeichen
Was da im Moment abgeht ist sowieso nur zum Kopfschütteln .bernd68 hat geschrieben:
Deshalb würde ich einfach einen anderen Prüfer versuchen.
Viel Glück!
Gruß Bernd
Ein Freund musste das Lenkrad tauschen ob wohl er dein Bus vor über 20 Jahren mit diesen Lenkrad gekauft hat .
Dann musste er den Kat raus schneiden und ein Rohr dazwischen einschweißen .
Jetzt war alles gut und er darf jetzt ohne Kat in die Umweltzone fahren
Hätte einen andere Prüfer gekannt der sagt : Da das Abgas besser wird ist es für ihn in Ordnung .
Mal so mal so .
LG Markus
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- Mit-Leser
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Re: Ladeluftkühler LLK und das H-Kennzeichen
Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr!
Ich krame diese Unterhaltung mal wieder raus. Hat in der Zwischenzeit jemand hier Erfahrung mit dem Luft-LLK von der Fa. Ungewünscht in Verbindung mit dem H-Kennzeichen gemacht?
Kann jemand ansonsten eine gute Werkstatt empfehlen für einen solchen Einbau? Am besten irgendwo im Rhein-Main-Gebiet.
Danke und schönen Abend
Ich krame diese Unterhaltung mal wieder raus. Hat in der Zwischenzeit jemand hier Erfahrung mit dem Luft-LLK von der Fa. Ungewünscht in Verbindung mit dem H-Kennzeichen gemacht?
Kann jemand ansonsten eine gute Werkstatt empfehlen für einen solchen Einbau? Am besten irgendwo im Rhein-Main-Gebiet.
Danke und schönen Abend