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Benziner T3 Finanzamt als PKW nun WOMO

Verfasst: 04.12.2011, 10:21
von Yggdrassil
Hallo


ich habe einen T3 mit Campingausstattung OHNE Kochstelle und OHNE Stehhöhe.

Im Fahrzeugschein steht zwar drin , Sonder KFZ WOMO, fällt aber aus wegen der fehlenden Stehhöhe.

Wie verhält es sich wenn ich nun wie geplant das Hochdach nachrüste und somit die Stehhöhe erreiche.

Wird er dann als WOMO versteuert oder weiter als PKW wegen fehlender festen Kochgelegenheit? Soweit ich weiss müssen doch alle Kriterien erfüllt sein : Stehhöhe,Kochgelegenheit und Schlafplatz.


Ich denke er ist als PKW (Benziner) günstiger als ein WOMO ??? Oder?

Re: Benziner T3 Finanzamt als PKW nun WOMO

Verfasst: 04.12.2011, 11:13
von airbusser
Ich fahre einen Joker mit Klappdach. Alles original. Mit 1,6 TD (JX).
In den Papieren steht auch So.KFZ Womo.
Als ich den Steuerbescheid bekam stand dort aber PKW drin.
Hab mich dann beim Finanzamt gemeldet und mir wurde gesagt ich solle das Fahrzeug vorstellen, Papiere und das Schreiben vom Finanzamt mitbringen.
Sollte den Joker auf dem Parkplatz des FA mit aufgestellten Dach hinstellen und mich beim Bearbeiter melden.

So, gesagt, getan.
Der Bearbeiter hat kurz aus seinem Fenster geschaut, meinte nur kurz: Jo, Stehhöhe voll vorhanden, also Wohnmobil!

Eine Woche später hatte ich das neue Schreiben vom FA.

Und siehe da.... hab massig gespart!!! 8-)


4€ pro Jahr :tl

Nunja.... :suff

Re: Benziner T3 Finanzamt als PKW nun WOMO

Verfasst: 04.12.2011, 14:17
von Q-Master
Die Anforderungen des Finazamtes sind da von Ort zu Ort deutlich unterschiedlich.

Für ein Womo wird aber meistens folgendes verlangt:

Stehhöhe
Wasch und Kochgelegenheit
Schlafplatz
"wohnliche" Einrichtung

Bei deinem MV würde ich aber lieber einfach nix sagen :mrgreen:

PKW Steuer ist hier günstiger, besonders wenn du auf Euro2 mit Kaltlaufregler umgerüstet hast.

Frag doch einfach mal beim Finanzamt nach, am besten ohne Nennung vom Kennzeichen.
Ein Anruf sollte da genügen, eventuell haben die sogar ein Merkblatt, was später hilft.
Denn um als PKW besteuert zu werden, erfüllst du einfach einen Punkt auf dem Merkblatt nicht :sun

Re: Benziner T3 Finanzamt als PKW nun WOMO

Verfasst: 04.12.2011, 17:06
von Yggdrassil
Hallo

Wie verhindere ich denn das nach erfolgter Eintragung die Meldung ans FA geht,dass er nun ein Wohnmobil ist ?

Re: Benziner T3 Finanzamt als PKW nun WOMO

Verfasst: 04.12.2011, 18:25
von Q-Master
Nach erfolgreicher Eintragung kannst du erst mal nur abwarten.

Wenn dann der Steuerbescheid kommt, dann weist du mehr.
Sollte dann ein echtes Womo besteuert werden, meldest du dich beim Finanzamt und sagst, das dem nicht so ist.
Daraufhin werden die das Fahrzeug sehen wollen.
Dann sollte natürlich irgend etwas, das zum Womo gehört (z.B. Spüle und Kocher) fehlen, dann wirst du wieder als PKW besteuert.